G608 Gasprüfung für Boote und Yachten

Bei privat genutzten Booten und Yachten besteht keine gesetzliche Pflicht eine Prüfung der Gasanlage vornehmen zu lassen. Dennoch ist eine Prüfung der Gasanlage zu empfehlen um den sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Im Schadensfall kann allerdings Ihr Versicherungsschutz gefährdet sein. Aktuell verlangen immer mehr Sportboothäfen im In- und Ausland einen Nachweis über eine aktuelle Prüfung Ihrer Gasanlage.

Gewerblich genutzte Yachten müssen alle 2 Jahre zu einer Sicherheitsüberprüfung der BG Verkehr oder zur Wasserschifffahrtsverwaltung bevor eine Genehmigung zur gewerblichen Nutzung Erteilt wird. Eine Prüfung der Gasanlage ist für gewerblich genutzte Boote und Yachten gesetzlich vorgeschrieben. Die Prüfung ist alle 2 Jahre vorzunehmen.

Im Schadensfall kann Ihr Versicherungsschutz gefährdet sein.

Wir sind vom DVFG ausgebildet und zertifiziert.

Prüfungen von Gasanlagen dürfen nur von ausgebildeten und zertifizierten Sachkundigen der DVFG (Deutscher Verband für Flüssiggas) nach den technischen Regeln der DIN EN ISO 10239 und dem Arbeitsblatt G 608, G607 und G612 der DVGW vorgenommen werden. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Kunde für seine Gasanalage ein Prüfbuch. Dort werden alle Prüfungen dokumentiert und bestätigt.

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