G612 Gasprüfung für ortsveränderliche Flüssiggasanlagen im Freizeitbereich

Darunter fallen Gasgrills, Heizpilze, Gasöfen sowie Brenner für den Heimwerkerbereich. Es besteht zwar keine gesetzliche Pflicht zur Prüfung der Gasanlage, aber problematisch wird es im Schadensfall.

Im Schadensfall kann Ihr Versicherungsschutz gefährdet sein.

Daher ist eine Prüfung zur eigenen Sicherheit zu empfehlen.

Wir sind vom DVFG ausgebildet und zertifiziert.

Prüfungen von Gasanlagen dürfen nur von ausgebildeten und zertifizierten Sachkundigen der DVFG (Deutscher Verband für Flüssiggas) nach den technischen Regeln der DIN EN ISO 10239 und dem Arbeitsblatt G 608, G607 und G612 der DVGW vorgenommen werden. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Kunde für seine Gasanalage ein Prüfbuch. Dort werden alle Prüfungen dokumentiert und bestätigt.

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