G 608 Gasprüfung für Boote & Yachten

Wir führen Prüfungen gemäß G 608 für Boote und Yachten durch. Obwohl derzeit keine gesetzliche Pflicht zur Prüfung der Gasanlagen auf Booten besteht, empfehlen wir dennoch regelmäßige Prüfungen Ihrer Gasanlage. Nur so kann ein sicherer Betrieb gewährleistet werden.

Achtung
Bei ungeprüften Gasanlagen kann im Schadensfall Ihr Versicherungsschutz gefährdet sein. Zudem verlangen derweil immer mehr Sportboothäfen im In- und Ausland einen Nachweis über eine aktuelle Prüfung Ihrer Gasanlage.

Gewerblich genutzte Yachten müssen alle 2 Jahre zu einer Sicherheitsüberprüfung der BG Verkehr oder zur Wasserschifffahrtsverwaltung, bevor eine Genehmigung zur gewerblichen Nutzung erteilt wird. Eine Prüfung der Gasanlage ist für gewerblich genutzte Boote und Yachten gesetzlich vorgeschrieben. Die Prüfung ist alle 2 Jahre vorzunehmen.


Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gernen zur Verfügung.

 

Wir sind vom DVFG geprüft und anerkannt

Prüfungen von Gasanlagen dürfen nur von ausgebildeten und zertifizierten Sachkundigen der DVFG (Deutscher Verband für Flüssiggas) nach den technischen Regeln der DIN EN ISO 10239 und dem Arbeitsblatt G 607, G608 und G612 der DVGW vorgenommen werden. 

Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Kunde für seine Gasanalage ein Prüfbuch. Dort werden alle Prüfungen dokumentiert und bestätigt.

 

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