Gasprüfung gemäß Regel 110-010 ehemals DGUV 79 / BGV D 34

Wir führen mobile Prüfungen für gewerbliche Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und ortsveränderliche Anlagen durch.
Grundlage hierfür sind die folgenden Vorschriften die der Unternehmer zu beachten hat.
Regel 110-010 ehemals DGUV Vorschrift 79 (BGV D34) BGG 935/937
Unfallverhütungsvorschrift §33 und § 38
Arbeits-Sicherheits-Informationen (ASI 8.04)
Dies betrifft beispielsweise Food Trucks, Crêperien, Marktständen sowie Fahrzeuge der Gastronomie und des Schaustellergewerbes
sowie Bauwagen und mobile Büros.
Die Prüfung dient der Sicherheit der Arbeitnehmer und ist für den Unternehmer verpflichtend. Die Prüfung ist alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person zu wiederholen.
Die zuständigen Berufsgenossenschaften überprüfen diese Vorschriften regelmäßig.

Der Unternehmer steht also auch hier in der Pflicht.
 

Für Weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Wir beraten Sie auch bei der Erstellung der umfassenden und vorgeschriebenen Dokumentation.

– Gefährdungsbeurteilung
– Zoneneinteilung und Ex-Schutzberatung
– Unterweisung der Arbeitnehmer und Dokumentation
– Betriebsanweisung Flüssiggas Flaschenanlagen
– Betriebsanweisung Terrassenstrahler
– Betriebsanweisung Wechsel von Flüssiggasflaschen
– Betriebsanweisung Stationäre Behälter für Flüssiggas
– und weitere …..

 

Gas and Go Regel 110-010 ehemals DGUV 79
Gas and Go Regel 110-010 ehemals DGUV 79
Gas and Go Regel 110-010 ehemals DGUV 79

Wir prüfen auch Geräte der Firmen:

Ripack Verpackungen

Gas and Go Regel 110-010 ehemals DGUV 79

Grün Baugeräte

Gas and Go Regel 110-010 ehemals DGUV 79

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